Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge bietet sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber viele Vorteile. Arbeitnehmer können steuerbegünstigt für das Alter vorsorgen und haben eine zusätzliche finanzielle Absicherung neben der gesetzlichen Rente. Arbeitgeber können mit der betrieblichen Altersvorsorge attraktive Zusatzleistungen bieten, um Fachkräfte zu gewinnen und langfristig an das Unternehmen zu binden. Zudem sind die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitgeber steuerlich absetzbar.

Durchführungswege

Direktversicherung

Eine der gängigsten Formen der betrieblichen Altersvorsorge ist die Direktversicherung. Dabei schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung für den Arbeitnehmer ab und übernimmt die Beiträge. Die Beiträge werden dabei entweder direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen oder als zusätzliche Leistung des Arbeitgebers gewährt. Im Rentenalter erhält der Arbeitnehmer dann eine lebenslange monatliche Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung.

 

Pensionskasse

Eine weitere Möglichkeit ist die Pensionskasse. Hierbei wird das Geld der Arbeitnehmer von einer speziellen Versicherungsgesellschaft verwaltet und angelegt. Auch hier kann der Arbeitnehmer im Rentenalter eine lebenslange Rente oder eine Kapitalauszahlung erhalten. Der Vorteil der Pensionskasse liegt in der breiten Streuung der Geldanlagen, was das Risiko verringern kann.

 

Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine weitere Form der betrieblichen Altersvorsorge. Hierbei gründet der Arbeitgeber eine eigenständige Stiftung, in die er regelmäßig Beiträge einzahlt. Diese Beiträge werden dann für die Altersversorgung der Mitarbeiter angelegt. Im Rentenalter erfolgt ebenfalls eine lebenslange Rente oder eine Kapitalauszahlung.

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland sind im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) festgelegt. Das BetrAVG regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung und legt die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer fest.

 

Gemäß dem BetrAVG haben Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, sofern ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder eine individuelle Vereinbarung dies vorsehen. Die betriebliche Altersvorsorge ist jedoch in der Regel eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und keine gesetzliche Verpflichtung.

 

Das BetrAVG schreibt vor, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten verschiedene Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge anbieten müssen. Hierzu gehören beispielsweise Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds oder die Unterstützungskasse. Arbeitnehmer haben das Recht, zwischen den angebotenen Durchführungswegen zu wählen.

 

Ein wichtiger Punkt des BetrAVG betrifft den Entgeltumwandlungsanspruch. Arbeitnehmer haben das Recht, Teile ihres Gehalts steuerfrei in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diesen Wunsch des Arbeitnehmers zu erfüllen und die Entgeltumwandlung durchzuführen. Dabei gibt es jedoch bestimmte Grenzen, wie zum Beispiel die jährlich festgelegte Höchstgrenze für die Entgeltumwandlung. Die Höchstgrenze für Steuerfreie Beiträge beläuft sich 2023 im Monat auf 584,00€. Für sozialabgabenfreie Beiträge liegt diese Grenze 2023 bei 292,00€ pro Monat.

 

Sofern eine Entgeltumwandlung stattfindet und der Arbeitgeber hierdurch Sozialversicherungsbeiträge einspart, ist er seit dem 01.01.2022 laut dem BRSG zu einem Zuschuss von mindestens 15% des umgewandelten Entgelts verpflichtet.

 

Das BetrAVG regelt auch den Schutz der betrieblichen Altersvorsorge. So sind die Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung insolvenzgeschützt. Im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers sind die betrieblichen Altersvorsorgeverträge geschützt, und die Ansprüche der Arbeitnehmer werden von einem Pensions-Sicherungsverein übernommen.

 

Des Weiteren sieht das BetrAVG bestimmte Informations- und Mitwirkungspflichten für den Arbeitgeber vor. Arbeitnehmer müssen rechtzeitig und umfassend über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge informiert werden. Zudem müssen sie die Möglichkeit haben, ihre Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls ihre betriebliche Altersversorgung zu gestalten.

 

Das BetrAVG wird regelmäßig angepasst, um den sich ändernden Anforderungen und Bedürfnissen an die betriebliche Altersvorsorge gerecht zu werden. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber die gesetzlichen Grundlagen kennen und sich über ihre Rechte und Pflichten informieren, um von den Vorteilen der betrieblichen Altersvorsorge optimal profitieren zu können.

Vorteile für den Arbeitgeber

Arbeitgeber haben mehrere Vorteile, wenn sie eine betriebliche Altersvorsorge anbieten:

 

  1. Attraktivität als Arbeitgeber: Die betriebliche Altersvorsorge ist ein wichtiger Anreiz, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und langfristig an das Unternehmen zu binden. Arbeitnehmer legen zunehmend Wert auf eine zusätzliche Altersversorgung und betrachten dies als einen wichtigen Aspekt bei der Wahl ihres Arbeitgebers.
  2. Steuerliche Vorteile: Arbeitgeber können die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Dies kann zu erheblichen Steuerersparnissen führen und die finanzielle Belastung für das Unternehmen verringern.
  3. Sozialabgabenersparnis: Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind in der Regel sozialabgabenfrei. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge auf diese Beiträge zahlen muss. Dadurch ergibt sich eine Einsparung bei den Lohnnebenkosten.

Vorteile für den Arbeitnehmer

Arbeitnehmer profitieren von verschiedenen Vorteilen, wenn sie eine betriebliche Altersvorsorge nutzen:

 

  1. Zusätzliche finanzielle Absicherung im Alter: Die betriebliche Altersvorsorge ermöglicht es Arbeitnehmern, über die gesetzliche Rente hinaus für ihren Ruhestand vorzusorgen. Dadurch erhalten sie eine zusätzliche Einkommensquelle, die ihnen hilft, ihren Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten.
  2. Steuerliche Vorteile: Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge werden in der Regel steuerlich begünstigt behandelt. Der eingezahlte Betrag mindert das zu versteuernde Einkommen, was zu einer Reduzierung der Steuerlast führen kann. Dies ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Ersparnisse effizienter anzulegen und langfristig Kapital aufzubauen.
  3. Arbeitgeberbeiträge: Viele Arbeitgeber beteiligen sich aktiv an der betrieblichen Altersvorsorge, indem sie eigene Beiträge leisten. Dadurch erhöht sich das Vorsorgekapital des Arbeitnehmers schneller, da er nicht alleine für die Einzahlungen verantwortlich ist. Die Arbeitgeberbeiträge stellen eine zusätzliche finanzielle Unterstützung dar.
  4. Insolvenzschutz: Die Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge sind insolvenzgeschützt. Im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers werden die Ansprüche der Arbeitnehmer durch den Pensions-Sicherungsverein abgesichert. Dadurch wird das Risiko von Verlusten oder Ausfällen minimiert.
  5. Portabilität: Die betriebliche Altersvorsorge ist in der Regel übertragbar, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechselt. Das bedeutet, dass das bereits angesparte Vorsorgekapital auf den neuen Arbeitgeber übertragen oder in eine andere Form der Altersvorsorge überführt werden kann. Dies gewährleistet Kontinuität in der Vorsorgeplanung.

Kollektivrahmenvertrag

Für die Mitglieder des Versorgungswerks für die Handwerksbetriebe in Oberbayern e.V. bieten wir einen Kollektivrahmenvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge an. Dieser wird über die INTER Versicherungsgruppe als Versorgungsträger umgesetzt und bietet neben geringen Kosten auch eine starke Verzinsung und hohe Sicherheit.

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